Der Batteriespeicher ist – analog einem Kraftwerk – als Realoption in unterschiedlichen kundenrelevanten Energiemärkten einsetzbar. Wie jedes Kraftwerk in einem energiewirtschaftlichen Verbund hat der Batteriespeicher besondere Stärken. Im Kern bietet ein Batteriespeicher als Produkte Flexibilität, Stabilität und Arbitrage.
Regelenergie
Regelenergievermarktung/Primärregelenergie (PRL): Die Übertragungsbetreiber kaufen wöchentlich PRL-Kontingente zur Frequenzstabilisierung ein. Aktuelle Marktgröße ist rd. 700 MW. Aktueller Preismechanismus ist eine wöchentliche Auktion (www.regelleistung.net).
Synergieeffekte sind möglich durch Kombination im Pool mit anderen Anlagen, die ebenfalls für den Regelenergiemarkt (Primärregelenergie, Sekundärregelenergie und Minutenreserve) präqualifiziert sind.
Produkte für Netzbetreiber
Lastgangmanagement / Netzstabilisierung / Optimierung zur Überbrückung temporärer Netzengpässe für Netzbetreiber, auch als Quartierspeicher.
Lastspitzenkappung/vermiedene Netzentgelte: Vergütung über
§ 18 StromNEV.
Arbitrage / EEX (spreads)
Additive Einnahmequelle für Energiespeicher: Monetarisierung von Spreads an der Strombörse in Kooperation mit einem etablierten Strom-Handelshaus. Auch bei negativen Strompreisen anwendbar.
PRODUKTE
Batteriespeicher für unterschiedliche Märkte
Produkte für Wind / PV-Betreiber
Verstetigung volatiler Erzeugung zur Optimierung der
Vergütung bei Power Purchase Agreements (PPA) oder Optimierung des Netzanschlusses
Deckung des Eigenbedarfs
Vermeidung von Einnahmeverlusten bei negativen Strompreisen
Blindleistungsmanagement
Kunden segmentübergreifende Produkte
Kunden spezifische Produkte
Produkte für B2B/Industriekunden
Lastspitzenkappung/-glättung (Lastgangoptimierung) bei Industriekunde mit Ziel Minimierung der Strombezugskosten (Lastspitze). Einnahmen über Partizipation an eingesparten Strombezugskosten.
Unterbrechungsfreie Stromversorgung bei Industriekunden (USV). Fokus auf die Absicherung der wesentlichen USV-notwendigen Komponenten der Industriekundenanlage.
Notstromversorgung
Schwarzstartfähigkeit von Erzeugungsanlagen (Wiederinbetriebnahme ohne Netzanbindung)
Zusatzverträge durch Teilnahme am Markt für abschaltbare Lasten (gemäß AbLaV), ohne kurzfristige Stromunterbrechungen bei Lastabwurf in Kauf nehmen zu müssen.
Blindleistungsmanagement